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   BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63   

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https://dejure.org/1964,956
BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63 (https://dejure.org/1964,956)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1964 - VI ZR 102/63 (https://dejure.org/1964,956)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1964 - VI ZR 102/63 (https://dejure.org/1964,956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Straßenbahnzug - Auffahrunfall - Linksabbiegender Kraftwagen - Schadenshaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO (a.F.) § 8 Abs. 6, Abs. 3 Satz 2
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Straßenbahnzuges auf einen zum Zwecke des Linksabbiegens auf die Straßenbahnschienen eingeordneten Pkw

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 1241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63
    Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht auf diese Äußerung des Sachverständigen nicht ausdrücklich eingegangen ist (BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW aufgrund eines verkehrswidrigen

    Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63
    Er hat mithin den gleichen Beweis zu führen, der dem Geschäftsherrn zu seiner Entlastung nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegt (Urteil des BGH vom 9. März 1955 - VI ZR 3/54 - VRS 9, 109).
  • BGH, 06.02.1962 - VI ZR 244/60
    Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63
    Diese Ansicht des Berufungsgerichts steht im Einklang mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1962 - VI ZR 244/60 - NJW 1962, 860.
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08

    Haftung für einen Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn: Verschulden durch

    Das Einordnen auf in Fahrtrichtung längs verlegte Schienen verstößt bereits dann gegen die genannten Bestimmungen, wenn aufgrund des Verkehrsaufkommens der Linksabbieger bzw. der Wendende damit rechnen muss, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit vor Durchführung des Manövers warten muss und ihm die Behinderung einer zwischenzeitlich herangefahrenen Straßenbahn vorhersehbar ist (OLG Hamm VersR 1992, S. 198; OLG Hamburg VersR 1974, S. 38; Filthaut, a. a. O., Rn. 69; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 9 StVO, Rn. 36; vgl. auch BGH VersR 1964, S. 1241).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 170/74

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Einordnen und Abbiegen nach links neben

    Deshalb darf ein Kraftfahrer beim Einordnen und Abbiegen nicht zu dicht an die Geleise heranfahren, selbst wenn er sich nicht "auf den Schienen" einordnet (Mayr, Vorrang der Schienenbahnen, KV von A-Z "Vorfahrt" E III 2; zur Vermeidung jeder Behinderung der Straßenbahn vgl. auch Senatsurteilevom 6. Februar 1962 - VI ZR 244/60 - VersR 1962, 280 [BGH 28.11.1961 - VI ZR 42/61] undvom 6. Oktober 1964 - VI ZR 102/63 - VRS 28, 11/12 = VersR 1964, 1241).
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